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   BVerwG, 31.03.1954 - II C 66.53   

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BVerwG, 31.03.1954 - II C 66.53 (https://dejure.org/1954,342)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1954 - II C 66.53 (https://dejure.org/1954,342)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1954 - II C 66.53 (https://dejure.org/1954,342)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 12, 125; HessRechtsanwaltsordnung § 13

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 99
  • MDR 1954, 654
  • DVBl 1954, 776
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 09.07.1959 - II C 407.57

    Rechtsmittel

    Das Fehlen einer ausdrücklichen Übergangsvorschrift nötigt hiernach zu der Folgerung, daß die durch das Dritte Besoldungsrechtsänderungsgesetz eingeführte Neufassung des § 17 Abs. 4 BesG nach allgemeiner Regel nur diejenigen Tatbestände nicht erfaßt, die unter dem alten Recht bereits von den Verwaltungsbehörden zum Abschluß gebracht worden sind (BVerwGE 1, 99 [BVerwG 31.03.1954 - II C 66/53] [101]; 2, 55 [59]).
  • BVerwG, 18.06.1962 - V C 14.61

    Rechtsmittel

    Zu den Grundsätzen über den Widerruf begünstigender Verwaltungsakte hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt Stellung genommen (zu vgl. BVerwGE 1, 99 [BVerwG 31.03.1954 - II C 66/53]; 5, 312, 6, 1und 119, 8, 261 und 296; 9, 187 und 251; 10, 12, 64 und 72; 11, 136 und 12, 9; ZLA 1962, 142 und die Zusammenstellung bei Buchholz BVerwG 21 - Widerruf von Verwaltungsakten -).
  • BVerwG, 13.07.1961 - II C 171.59

    Rechtsmittel

    Mithin ist in dem gegenwärtigen Rechtsstreit nicht über die Frage zu befinden, ob die Bezirksregierung Koblenz ihren Bescheid vom 21. Februar 1957 zurücknehmen durfte, insbesondere ob dieser Rücknahme der allgemeine Rechtsgedanke des Vertrauensschutzes nach Treu und Glauben (vgl. BVerwGE 1, 99 [BVerwG 31.03.1954 - II C 66/53]; 1, 247 [BVerwG 30.11.1954 - I C 148/53]; 4, 233 [BVerwG 16.01.1957 - VI C 182/56]; 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]; 6, 119 [BVerwG 16.01.1958 - III C 200/56]; 8.261 [269]; 8, 296; 9, 155; 10, 12; 11, 136) entgegensteht und ob etwa - wie die Revision meint - bei der nach der vorbezeichneten Rechtsprechung erforderlichen Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Herstellung eines dem grundgesetzlichen Gebot gesetz- und rechtmäßiger Verwaltung entsprechenden Zustandes und dem schutzwürdigen Vertrauen des Begünstigten auf die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen die etwaige Reformbedürftigkeit des in dem begünstigenden Verwaltungsakt fehlerhaft angewendeten Gesetzes im Sinne der in diesem Verwaltungsakt getroffenen Sachentscheidung zu berücksichtigen ist.
  • BVerwG, 31.07.1961 - II B 11.60

    Vorrang des öffentlichen Interesses an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vor dem

    Die Frage, ob der Anwendung des § 7 G 131 auf den Kläger durch den angefochtenen Bescheid vom 21. Januar 1956 der Umstand entgegenstand, daß der Beklagte zuvor durch Aktenvermerk vom 31. August 1953 den Rechtsstand des Klägers als denjenigen eines Steuersekretärs im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit "nach den §§ 7, 8, 19 und 31 G 131" anerkannt und den Kläger zur entsprechenden Dienstleistung einberufen hatte, hat das Berufungsgericht im Einklang mit der zur Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte entwickelten Rechtsprechung (BVerwGE 1, 99 [BVerwG 31.03.1954 - II C 66/53]; 1, 247 [BVerwG 30.11.1954 - I C 148/53]; 4, 233 [BVerwG 16.01.1957 - VI C 182/56]; 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]; 6, 119 [BVerwG 16.01.1958 - III C 200/56]; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 9, 155 [BVerwG 24.09.1959 - II C 298/57]; 10, 12 [BVerwG 24.09.1959 - II C 169/58]; 11, 136 [BVerwG 28.09.1960 - V CB 209/59]; 11, 283) [BVerwG 07.12.1960 - IV C 97/59]deshalb verneint, weil hier, sofern - was das Berufungsgericht gleichfalls verneint hat - jenen Vorgängen überhaupt die Bedeutung einer ausdrücklichen Nichtanwendung des § 7 G 131 beizumessen sei, das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung das schutzwürdige Vertrauen des Begünstigten auf die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiege.
  • BVerwG, 09.07.1959 - II C 166.58

    Rechtsmittel

    Das Fehlen einer ausdrücklichen Übergangsvorschrift nötigt hiernach zu der Folgerung, daß die durch das Dritte Besoldungsrechtsänderungsgesetz eingeführte Neufassung des § 17 Abs. 4 BesG nach allgemeiner Regel nur diejenigen Tatbestände nicht erfaßt, die unter dem alten Recht bereits von den Verwaltungsbehörden zum Abschluß gebracht worden sind (BVerwGE 1, 99 [BVerwG 31.03.1954 - II C 66/53] [101]; 2, 55 [59]).
  • BVerwG, 09.07.1959 - II C 357.57

    Rechtsmittel

    6 und 17 Abs. 4 BesG nach allgemeiner Regel nur diejenigen Tatbestände nicht erfaßt, die unter dem alten Recht bereits von den Verwaltungsbehörden zum Abschluß gebracht worden sind (BVerwGE 1, 99 [BVerwG 31.03.1954 - II C 66/53] [101]; 2, 55 [59]).
  • StGH Hessen, 07.11.1958 - P.St. 225

    Auslegungsgrundlage; Ausschließlichkeit; Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte;

    Dies trifft für die Hess. RAO zu, die die Reichsrechtsanwaltsordnung ersetzt hat (ebenso BVerwG 1, 99).
  • BGH, 22.06.1964 - NotZ 1/64

    Gleichzeitige Ausübung des Notaramtes und eines besoldeten Amtes durch einen

    Zudem galt dieser Grundsatz der stillschweigenden Widerruflichkeit auch für Ausnahmegenehmigungen generell: vgl. BVerwGE 1, 99 [BVerwG 31.03.1954 - II C 66/53].
  • BVerwG, 09.03.1960 - V C 440.58

    Rechtsmittel

    Von den bei begünstigenden Verwaltungsakten zulässigen Widerrufsgründen (BVerwGE 1, 99 [BVerwG 31.03.1954 - II C 66/53]; 5, 312 [BVerwG 24.10.1957 - II CO 7/57]; 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56] u. 119; 8, 296) kommt hier nur die Verletzung von Pflichten durch den Begünstigten und das Fehlen oder der Wegfall der für die Bewilligung maßgebenden Umstände in Betracht.
  • BVerwG, 15.06.1960 - VIII C 13.60
    Diese Voraussetzung ist hier erfüllt, weil der Vortrag der Klägerin ergibt, daß sie durch die Aufhebung der Wohnungstauschgenehmigung in ihren Rechten verletzt sein kann (BVerwGE 1, 99 [BVerwG 31.03.1954 - II C 66/53] [100]; 3, 237 [238].
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